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GoWest Academy · Beratung

Leben in Deutschland — acht Themen, ehrlich erklärt.

Das hier ist der Teil, für den Vermittler Geld nehmen. Bei uns steht er offen im Netz, kostenlos, ohne Anmeldung. Zu jedem Thema steht dasselbe: was gilt, was Sie brauchen, wer entscheidet — mit Link zur amtlichen Stelle — und wann wir es zuletzt geprüft haben.

🚧 Was wir dürfen und was nicht. Wir geben allgemeine Information. Wir geben keine Rechtsberatung im Einzelfall — das dürfen wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht, und wir tun es auch nicht heimlich. Für Ihren konkreten Fall gibt es in Deutschland eine kostenlose, unabhängige Migrationsberatung und, wenn es schwierig wird, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht. Wo Sie beide finden, steht unten auf dieser Seite.
Stand aller Angaben: September 2026. Regeln ändern sich — prüfen Sie vor jedem Antrag bei der genannten Behörde.

Die acht Themen auf einen Blick

1 · Aufenthalt

Das Visum ist nur die Eintrittskarte. Der Aufenthaltstitel kommt danach.

2 · Familie

Wer nachkommen darf, was nachgewiesen werden muss, wie lange es dauert.

3 · Krankenversicherung

Pflicht ab dem ersten Tag — und der Punkt, der für Familien den größten Unterschied macht.

4 · Geld

Brutto ist nicht netto. Und netto ist nicht das, was übrig bleibt.

5 · Wohnen

Anmeldung, Kaution, Wohnungsgeberbestätigung — und die Fallen.

6 · Arbeitsrecht

Was im Vertrag stehen muss und was Ihnen unabhängig vom Vertrag zusteht.

7 · Anerkennung

Wie das Verfahren wirklich läuft und wer entscheidet.

8 · Dauerhaft bleiben

Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, Rente.

1 · Aufenthalt

Was gilt

Das Visum ist nur die Erlaubnis einzureisen — es ist nicht Ihr Aufenthaltstitel. Nach der Einreise beantragen Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt den eigentlichen Aufenthaltstitel. Das ist kein Formalakt, sondern ein eigener Antrag mit eigenem Termin.

Ihr Titel ist an einen Zweck gebunden — bei Ihnen an Arbeit oder an eine Qualifizierung. Fällt der Zweck weg, ist auch der Titel in Gefahr. Deshalb sind zwei Dinge wichtig: Melden Sie einen Arbeitgeberwechsel, statt ihn stillschweigend zu vollziehen, und beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf — nicht danach.

Ist Ihr Termin erst nach Ablauf des Titels, gibt es die Fiktionsbescheinigung: ein Papier, das Ihren Aufenthalt bis zur Entscheidung erlaubt. Das müssen Sie aber rechtzeitig beantragen — danach ist es zu spät.

Was Sie brauchen

  • Termin bei der AusländerbehördeIn vielen Städten sind Termine knapp. Buchen Sie ihn, sobald Sie Ihre Adresse haben — nicht erst, wenn das Visum abläuft.
  • MeldebestätigungDie bekommen Sie erst nach der Anmeldung beim Bürgeramt (→ Thema 5).
  • Arbeitsvertrag und Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
  • Nachweis der Krankenversicherung→ Thema 3
  • Pass und biometrisches Passfoto

Wer entscheidet

Die Ausländerbehörde der Stadt oder des Kreises, in dem Sie wohnen. Nicht wir, nicht Ihr Arbeitgeber, nicht die Botschaft. Jede Stadt hat eine eigene Seite mit Terminbuchung und Unterlagenliste — die gilt.

Amtliche Übersicht: Make it in Germany (Portal der Bundesregierung) · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge · zuletzt geprüft 09/2026

2 · Familie

Was gilt

Der Nachzug von Ehepartner und minderjährigen Kindern ist möglich. Drei Bedingungen stehen fast immer im Mittelpunkt: ausreichender Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe, und eine gültige Ehe, die in Deutschland anerkannt werden kann.

Zur Sprache — und hier stehen im Internet viele falsche Antworten: Ob Ihr Ehepartner einfaches Deutsch nachweisen muss, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie selbst haben. Bei mehreren Titeln für qualifizierte Beschäftigung entfällt diese Anforderung. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine allgemeine Auskunft — auch nicht auf unsere — sondern lassen Sie Ihren Fall bestätigen.

Wichtig für die Planung: Der Antrag läuft über die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der Familie, nicht von Deutschland aus. Und er dauert Monate. Wer die Familie mitbringen will, fängt früh an.

Was Sie brauchen

  • Heiratsurkunde und Geburtsurkundenmit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung — derselbe Weg wie bei Ihren eigenen Papieren.
  • Mietvertrag und WohnungsgrößeWas „ausreichend" heißt, legt die Ausländerbehörde aus. Fragen Sie vorher, bevor Sie eine zu kleine Wohnung nehmen.
  • EinkommensnachweiseArbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen.
  • Gegebenenfalls Sprachnachweis des Ehepartnerssiehe oben — erst klären, ob er in Ihrem Fall überhaupt verlangt wird.

Wer entscheidet

Die deutsche Auslandsvertretung im Land der Familie, im Zusammenwirken mit der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts.

Auslandsportal des Auswärtigen Amts · Make it in Germany · zuletzt geprüft 09/2026

3 · Krankenversicherung

Was gilt

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht — nicht freiwillig, nicht eine Leistung Ihres Arbeitgebers, die er auch weglassen könnte. Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Sie wählen selbst, bei welcher Krankenkasse. Den Beitrag teilen Sie sich mit dem Arbeitgeber, er wird direkt vom Lohn abgezogen.

Der Punkt, der für Familien alles verändert: In der gesetzlichen Versicherung sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Wer aus einem System kommt, in dem jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss, sollte das beim Vergleich von Netto-Gehältern unbedingt mitrechnen.

Achtung auf die Lücke: Zwischen Einreise und erstem Arbeitstag sind Sie noch nicht über den Arbeitgeber versichert. Für diese Zeit brauchen Sie eigenen Schutz.

Was Sie brauchen

  • Eine Krankenkasse Ihrer WahlSie melden sich dort an, die Kasse meldet Sie beim Arbeitgeber. Die Leistungen sind weitgehend gesetzlich festgelegt, die Zusatzbeiträge und der Service unterscheiden sich.
  • Sozialversicherungsnummerbekommen Sie im Zuge der ersten Anmeldung.
  • Versicherungsschutz für die Zeit vor ArbeitsbeginnReisekrankenversicherung oder eine andere Lösung — klären Sie das vor der Abreise.

Wer entscheidet

Die Krankenkasse, bei der Sie sich anmelden, entscheidet über Aufnahme und Familienversicherung. Die Rahmenbedingungen setzt der Gesetzgeber.

Bundesministerium für Gesundheit · zuletzt geprüft 09/2026 — Beitragssätze ändern sich jährlich, aktuelle Werte bei der Kasse erfragen

4 · Geld

Was gilt

Zwischen dem Betrag im Arbeitsvertrag (brutto) und dem Betrag auf Ihrem Konto (netto) liegen zwei Blöcke:

1. Lohnsteuer. Wie viel, hängt von Ihrer Steuerklasse ab — und die hängt vom Familienstand ab. Ein Verheirateter mit Familie in Deutschland zahlt bei gleichem Brutto weniger als ein Alleinstehender. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, Kirchensteuer.

2. Sozialabgaben: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Die zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam. Das ist kein verlorenes Geld — daraus entstehen Ihr Krankenschutz und Ihre Rente.

Und dann kommt die Miete. Sie ist in Deutschland der mit Abstand größte Einzelposten und unterscheidet sich zwischen Stadt und Land um ein Vielfaches. Ein Netto-Versprechen ohne konkreten Vertrag und ohne konkrete Stadt ist wertlos.

Was Sie brauchen

  • Steuer-Identifikationsnummerkommt nach der Anmeldung automatisch per Post. Ohne sie rechnet der Arbeitgeber ungünstiger ab — reichen Sie sie sofort nach.
  • Deutsches BankkontoLohn wird überwiesen, Miete und Versicherungen werden abgebucht.
  • Die erste Gehaltsabrechnung — und jemanden, der sie mit Ihnen liest Genau das machen wir im Modul „Leben in Deutschland": Ihre echte Abrechnung, Zeile für Zeile.

Wer entscheidet

Das Finanzamt Ihres Wohnorts für Steuerfragen, die Sozialversicherungsträger für die Abgaben. Steuerberatung im Einzelfall dürfen nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine leisten — auch das nicht wir.

Bundeszentralamt für Steuern · Deutsche Rentenversicherung · zuletzt geprüft 09/2026 — Beitrags- und Steuersätze ändern sich jährlich

5 · Wohnen

Was gilt

Nach dem Einzug müssen Sie sich beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt anmelden — in der Regel innerhalb von zwei Wochen; die genaue Frist steht auf der Seite Ihrer Stadt. Diese Anmeldung ist der Schlüssel zu allem Weiteren: ohne Meldebestätigung kein Aufenthaltstitel, keine Steuer-ID, oft kein Bankkonto.

Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung — ein Formular, das Ihr Vermieter ausfüllt und unterschreibt. Sie können sich nicht selbst anmelden, wenn der Vermieter sie Ihnen nicht gibt. Klären Sie das, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Zur Kaution: Sie darf gesetzlich höchstens drei Monatskaltmieten betragen und darf in drei Raten gezahlt werden. Verlangt jemand mehr oder alles bar ohne Quittung, ist das ein Warnzeichen.

Kalt und warm: „Kaltmiete" ist die reine Miete, „Warmmiete" enthält Nebenkosten. Strom ist häufig in beidem nicht enthalten und wird separat angemeldet.

Was Sie brauchen

  • Mietvertragschriftlich, mit Namen, Adresse, Miethöhe, Kaution, Kündigungsfrist.
  • Wohnungsgeberbestätigungvom Vermieter — Pflicht für die Anmeldung.
  • Termin beim Bürgeramtin vielen Städten nur online buchbar, oft mit Wartezeit.
  • Pass und, bei Familien, die Urkunden aller Mitziehenden
Die häufigste Falle für Neuankömmlinge: eine Wohnung, die nur über eine Vermittlung mit Vorauszahlung angeboten wird, ohne Besichtigung und ohne schriftlichen Vertrag. Zahlen Sie keine Kaution und keine „Reservierungsgebühr" für eine Wohnung, die Sie nicht gesehen und deren Vertrag Sie nicht in der Hand haben.

Wer entscheidet

Das Bürgeramt Ihrer Stadt für die Anmeldung. Bei Streit über den Mietvertrag sind Mietervereine und Anwälte zuständig — nicht wir.

zuletzt geprüft 09/2026 — Fristen und Formulare legt Ihre Stadt fest

6 · Arbeitsrecht

Was gilt

Ein paar Dinge stehen Ihnen zu, unabhängig davon, was im Vertrag steht — ein Vertrag kann sie nicht wirksam ausschließen:

Mindesturlaub. Gesetzlich mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche; bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Viele Verträge und Tarifverträge geben mehr.

Mindestlohn. Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn; die Höhe wird regelmäßig angepasst. In vielen Branchen gilt zusätzlich ein höherer Tariflohn.

Probezeit und Kündigung. Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Danach greift in vielen Betrieben der Kündigungsschutz. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen — eine Kündigung per Nachricht oder mündlich ist unwirksam.

Überstunden müssen vereinbart und vergütet oder ausgeglichen werden; sie sind nicht automatisch im Gehalt enthalten, nur weil jemand das behauptet.

Und ganz grundsätzlich: Ihr Aufenthalt hängt zwar an Ihrer Arbeit, aber Ihr Arbeitgeber ist nicht Ihre Behörde. Er darf Ihnen nicht den Pass abnehmen, nicht Ihre Papiere einbehalten und nicht über Ihren Aufenthalt entscheiden.

Was Sie brauchen

  • Den Arbeitsvertrag schriftlich — und eine Kopie für sich selbst Unterschreiben Sie nichts, wovon Sie keine eigene Ausfertigung bekommen.
  • ArbeitszeitnachweiseNotieren Sie Ihre Stunden selbst mit. Bei Streit über Überstunden ist das Ihr einziger Beleg.
  • Gehaltsabrechnungenaufbewahren, alle.

Wer entscheidet

Bei Streit die Arbeitsgerichte. Unterstützung gibt es durch Gewerkschaften (für Mitglieder) und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Für den Mindestlohn ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll zuständig.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Zoll — Mindestlohn · zuletzt geprüft 09/2026 — die Höhe des Mindestlohns ändert sich, aktuellen Wert dort prüfen

7 · Anerkennung

Was gilt

Zuerst die Frage, die über alles entscheidet: Ist Ihr Beruf reglementiert oder nicht?

Nicht reglementiert (Industrie, Metall, Elektro, Mechatronik, Schweißen, viele Handwerksberufe): Sie brauchen kein Anerkennungsverfahren, um zu arbeiten. Der Arbeitgeber entscheidet selbst. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung brauchen Sie nur, soweit der Aufenthaltstitel sie verlangt.

Reglementiert (Gesundheits- und Pflegeberufe an erster Stelle): Ohne Anerkennung dürfen Sie den Beruf nicht ausüben. Das Ergebnis kommt in drei Formen — volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit mit Auflagen (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) oder Ablehnung. Ein Bescheid mit Auflagen ist kein Scheitern: er ist der Normalfall und beschreibt genau, was noch fehlt.

In Nordrhein-Westfalen läuft das für Pflegeberufe in zwei Schritten bei zwei Stellen: erst die Gleichwertigkeit bei der zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG, Bezirksregierung Münster, bis 277,50 €, Bescheid 2–4 Monate nach Vollständigkeit), dann die Berufserlaubnis bei der Bezirksregierung des Arbeitsorts (60 €, B2 verlangt).

Der häufigste Grund für Verzögerung ist immer derselbe: die Stundenübersicht fehlt oder ist unvollständig. Theorie und Praxis in Stunden — das ist die Grundlage des Vergleichs.

Was Sie brauchen

  • Abschlusszeugnis im Original, mit Apostille oder Legalisation
  • Fächer- und Stundenübersichtvollständig, mit Stundenzahlen. Wenn Ihre Unterlagen nur Fächer nennen, fordern Sie eine Bestätigung der Hochschule an — früh.
  • Beglaubigte Übersetzungen
  • BerufserfahrungArbeitszeugnisse mit Zeitraum, Stellung und Wochenstunden.
  • Sprachnachweisfür die Berufserlaubnis in Pflegeberufen B2.

Wer entscheidet

Die zuständige Anerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen. Der Antrag wird nur einmal und in einem Bundesland gestellt.

anerkennung-in-deutschland.de (Portal des Bundes) · ZAG-PuG NRW · Abschlüsse aus Drittstaaten · zuletzt geprüft 09/2026

8 · Dauerhaft bleiben

Was gilt

Der Aufenthalt zum Arbeiten ist befristet — aber er ist ein Weg, kein Endpunkt. Aus ihm kann eine Niederlassungserlaubnis werden: ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das nicht mehr an einen einzelnen Arbeitsvertrag hängt. Verlangt werden dafür in der Regel eine bestimmte Zeit des Aufenthalts, Beiträge zur Rentenversicherung, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse und Straffreiheit.

Danach kann die Einbürgerung folgen. Die dafür nötigen Aufenthaltszeiten und Voraussetzungen sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden und können sich wieder ändern. Wir nennen hier bewusst keine Jahreszahl — eine veraltete Zahl an dieser Stelle wäre schlimmer als gar keine. Fragen Sie die Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt nach dem heute geltenden Stand.

Und der Teil, den fast niemand erwähnt: Jeder Monat, den Sie in Deutschland arbeiten, zählt für Ihre Rente. Das ist der Unterschied zwischen Jahren, die vergehen, und Jahren, die etwas aufbauen.

Was Sie brauchen

  • Lückenlose Nachweise über Ihre Aufenthalts- und Beschäftigungszeiten Heben Sie jeden Aufenthaltstitel, jeden Vertrag und jede Abrechnung auf. Sie brauchen das Jahre später.
  • Nachweis der RentenbeiträgeDie Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen regelmäßig eine Übersicht — prüfen Sie sie auf Lücken.
  • Sprachzertifikat
  • Einbürgerungstestfalls Sie diesen Weg gehen wollen.

Wer entscheidet

Die Ausländerbehörde über die Niederlassungserlaubnis, die Einbürgerungsbehörde über die Staatsangehörigkeit.

BAMF · Deutsche Rentenversicherung · zuletzt geprüft 09/2026 — Fristen für die Einbürgerung ändern sich, bei der Behörde prüfen

Wenn es um Ihren Fall geht — dorthin gehen Sie

Diese Seite endet dort, wo Ihr persönlicher Fall anfängt. Das ist keine Ausrede, sondern Gesetz — und es ist gut so, denn für Ihren Fall gibt es bessere Stellen als uns.

Migrationsberatung — kostenlos

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wird vom Bund finanziert und ist für Sie kostenlos. Sie berät zu Aufenthalt, Arbeit, Familie, Sprache und Alltag — unabhängig, und ohne Interesse daran, Ihnen etwas zu verkaufen. Beratungsstellen gibt es in fast jeder Stadt.

Beratungsstelle über das BAMF finden →

Fachanwalt für Migrationsrecht

Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, eine Frist abläuft oder Ihr Aufenthalt in Gefahr ist, gehört der Fall zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Das kostet Geld — bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Die zuständige Behörde selbst

Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle, Krankenkasse, Finanzamt: Die Auskunft der zuständigen Stelle schlägt jede Auskunft aus dem Internet — auch unsere. Fragen Sie schriftlich, dann haben Sie die Antwort auch belegt.

Was auf dieser Seite noch wächst. Wir schreiben hier nur, was wir geprüft haben. Zu mehreren Themen kommen im Oktober 2026 ausführlichere Abschnitte dazu — unter anderem Beispielrechnungen zu Netto und Miete und eine Übersicht der Fristen je Bundesland. Wo eine Zahl fehlt, fehlt sie mit Absicht: lieber keine Angabe als eine falsche.
Diese acht Themen sind Teil des Kurses — mit Übungen, in Ihrer Sprache. 14 Tage kostenlos testen