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Arbeitgeber · Gesundheit und Pflege

Der längste Weg — und der, den wir am besten kennen.

Pflege ist ein reglementierter Beruf. Das heißt: Ohne Anerkennung darf niemand als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten, und zwei verschiedene Behörden entscheiden nacheinander. Sechs bis zwölf Monate Vorlauf sind normal, nicht die Ausnahme. Hier steht, wie es wirklich läuft — einschließlich der Stellen, an denen Zeitpläne regelmäßig kippen.

Bedarf melden → Anerkennung in NRW

Pflegefachkraft im Gespräch mit einer Bewohnerin

Das 4-Stufen-Modell

Der Grundgedanke: Die Person arbeitet vom ersten Tag an bei Ihnen — zunächst als Pflegehilfskraft — und wird währenddessen zur anerkannten Fachkraft. Sie warten nicht zwölf Monate auf jemanden, der irgendwo im Ausland auf einen Bescheid wartet.

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    Einreise und Start als Pflegehilfskraft

    Vollzeit, tariflich oder ortsüblich vergütet. Die Person ist in Ihrem Team, lernt Ihre Abläufe, Ihre Dokumentation und Ihre Bewohner oder Patienten kennen — und ihr Deutsch wächst dort, wo es gebraucht wird.

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    Anerkennungslehrgang oder Kenntnisprüfung

    Der Bescheid der Anerkennungsstelle sagt, was fehlt. Daraus folgt entweder ein Anpassungslehrgang bei einem Bildungsträger oder eine Kenntnisprüfung. Den Platz stimmen wir auf den Bescheid ab — und die Förderung wird vor Beginn beantragt.

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    Berufserlaubnis — die Urkunde

    Mit bestandenem Lehrgang oder bestandener Prüfung und dem Sprachnachweis B2 wird die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung zu führen.

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    Einsatz als Pflegefachkraft

    Ab hier zählt die Person in Ihrem Stellenschlüssel als Fachkraft — und ist jemand, der Ihr Haus bereits seit Monaten kennt.

Was dieses Modell für Ihre Planung bedeutet: Sie bekommen früh eine Arbeitskraft, aber nicht früh eine Fachkraft. Wer den Stellenschlüssel ab Tag 1 rechnen will, wird enttäuscht. Wer Menschen aufbaut, die bleiben, ist hier richtig.

Anerkennung in NRW — zwei Schritte, zwei Stellen

Das wird fast überall falsch dargestellt, auch von Anbietern. Es sind nicht ein Antrag und eine Behörde, sondern zwei — nacheinander.

Schritt 1 · GleichwertigkeitSchritt 2 · Berufserlaubnis
Wer ZAG-PuG, Bezirksregierung Münster, Dezernat 241 — landesweit zuständig Bezirksregierung des Arbeitsorts, Dezernat 24 (für Aachen, Bonn, Köln → Köln)
Gebührbis 277,50 €60 €
DauerBescheid 2–4 Monate nach Vollständigkeitnach bestandener Maßnahme
Verlangt Diplom, Fächer- und Stundenübersicht, Lebenslauf, Nachweis, dass in NRW gearbeitet werden soll B2 Pflege, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung
Nicht dorthin schicken Sprachzertifikat, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Originale —
Die Entscheidung, die man nicht zurücknehmen kann. Im Antrag wird die Verfahrensart gewählt: Ausbildungsvergleich (dafür ist der Stundennachweis nötig) oder Verzicht auf den Vergleich (kürzer, führt direkt zu Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang). Diese Wahl ist später nicht mehr änderbar. Sie gehört besprochen, bevor der Antrag rausgeht — nicht danach.
Und der häufigste Zeitfresser, jedes Mal derselbe: die Stundenübersicht — Theorie und Praxis in Stunden. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, fordert die Stelle nach, und es vergehen Monate. Wir prüfen sie vor der Übersetzung, weil eine übersetzte unvollständige Übersicht zweimal Geld kostet und trotzdem nicht reicht.

Quellen: ZAG-PuG · Abschlüsse aus Drittstaaten · Anpassungsmaßnahmen · FAQ · geprüft 09/2026 — Gebühren und Fristen vor jedem Antrag an der Quelle prüfen

Die Anerkennungspartnerschaft — der schnellere Weg

Es gibt drei Varianten, nach Deutschland zu kommen. Für die meisten Häuser ist die zweite die richtige, und sie ist noch zu wenig bekannt.

VarianteWas vor der Einreise vorliegen mussWann sinnvoll
Defizitbescheid
§ 16d Abs. 1
Anerkennungsantrag gestellt und Bescheid mit festgestellten Defiziten liegt vor wenn Zeit da ist und der Lehrgangsplatz genau auf den Bescheid abgestimmt werden soll
Anerkennungspartnerschaft
§ 16d Abs. 3
Kein Bescheid nötig. Arbeitsvertrag + schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu betreiben. Die Ausbildung im Heimatland muss mindestens zwei Jahre staatlich anerkannt sein. Unsere Empfehlung, wenn Sie die Verpflichtung unterschreiben: Sie warten nicht auf den Bescheid, die Person ist früher im Haus
Volle Anerkennung
§ 18a
deutsche Berufsurkunde liegt vor, B2 nachgewiesen selten — nur wenn die Anerkennung schon aus dem Ausland heraus abgeschlossen wurde
Was die Anerkennungspartnerschaft von Ihnen verlangt: eine verbindliche Zusage, das Verfahren nach der Einreise tatsächlich zu betreiben — und zwar zeitnah. Das ist kein Formular zum Abheften, sondern eine Verpflichtung mit Folgen für den Aufenthalt Ihres Mitarbeiters. Wer sie unterschreibt und dann nichts tut, bringt den Menschen in Schwierigkeiten.
Bei allen Varianten gilt: das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a über die ZFE Köln beantragen, Gebühr 411 €.
Wichtige Vorabprüfung: Ohne eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung passt keine dieser Varianten. Einjährige Pflegehelfer-Abschlüsse sind kein Fall für diesen Weg — dort kommt allenfalls eine Ausbildung in Deutschland in Frage. Wir prüfen das vor der Vorstellung eines Bewerbers.

Quelle: ZFE NRW · ZFE-Portal · geprüft 09/2026

Förderung: Qualifizierungschancengesetz

Ermessensleistung

Kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wer Ihnen eine Förderzusage macht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.

Antrag vor Beginn

Der Antrag muss gestellt und beschieden sein, bevor die Maßnahme startet. Ein Lehrgang, der schon läuft, wird nicht rückwirkend gefördert. Das ist der teuerste Fehler in diesem Bereich.

Was gefördert werden kann

Lehrgangskosten und Teile des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung — Umfang und Höhe hängen von Betriebsgröße und Einzelfall ab.

Amtliche Unterlagen: Infoflyer QCG (BA) · Erhebungsbogen · Beratung und Förderung (ZAG-PuG) · geprüft 09/2026

Was Sie zahlen

Vier Grundsätze, die für jede Branche gelten:

Keine hohe Vorabsumme

Sie zahlen nicht Tausende, bevor jemand da ist.

Planbare Beträge

Sie wissen vor der Unterschrift, was wann fällig wird.

Erfolg zuerst

Der größere Teil wird fällig, wenn jemand tatsächlich bei Ihnen arbeitet.

Sechs Monate Verantwortung

Wir sind nach dem ersten Arbeitstag nicht verschwunden.

Dazu kommen amtliche Gebühren, die nicht bei uns landen: ZFE 411 €, Gleichwertigkeit bis 277,50 €, Berufserlaubnis 60 €, Visum 75 € (Stand 2026). Wer zahlt was, steht im Vertrag — sagen Sie uns Ihren Bedarf.

Was Pflegedienst- und Heimleitungen uns fragen

Wie lange dauert es wirklich, bis wir eine Fachkraft haben?

Bis jemand im Haus arbeitet: je nach Variante und Herkunftsland einige Monate. Bis jemand als Fachkraft zählt: in der Regel sechs bis zwölf Monate nach der Einreise, manchmal länger — weil Gleichwertigkeit, Lehrgang oder Kenntnisprüfung und Berufserlaubnis nacheinander laufen und jede Stelle ihre eigene Bearbeitungszeit hat.

Jede Zahl, die Ihnen jemand fest zusagt, ist erfunden. Behörden entscheiden, und wir können den Weg gut vorbereiten, aber nicht abkürzen.

Was passiert, wenn die Kenntnisprüfung nicht bestanden wird?

Eine Wiederholung ist möglich; die Bedingungen legt die Anerkennungsstelle fest. Wichtiger ist die Vorbeugung: Der häufigste Grund für das Scheitern ist nicht fehlendes Fachwissen, sondern die Sprache — Prüfungssprache ist Deutsch, und zwar Fachdeutsch. Deshalb beginnt die Sprache bei uns vor der Einreise und geht mit einem Pflege-Fachmodul weiter.

Müssen wir Praxisanleitung stellen?

Für einen Anpassungslehrgang braucht es eine geeignete Begleitung im Betrieb. Wie viel und durch wen, hängt vom Bescheid und vom Bildungsträger ab. Klären Sie das, bevor Sie einen Lehrgangsplatz zusagen — nicht erst, wenn die Maßnahme beginnt. Wir bringen Sie mit dem Träger zusammen und sagen Ihnen, was Sie vorhalten müssen.

Wir hatten schon einmal eine Vermittlung, die nach drei Monaten wieder weg war.

Das ist die häufigste Erfahrung, die uns Häuser schildern — und fast nie liegt es an der Fachlichkeit. Es liegt an Wohnung, Behördengängen, Sprache im Alltag und daran, dass nach dem ersten Arbeitstag niemand mehr erreichbar war.

Deshalb sind sechs Monate Begleitung bei uns kein Zusatz, sondern Teil der Leistung. Und deshalb steht auf unseren Bewerberseiten offen, was in Deutschland auf die Menschen zukommt — nachlesbar. Wer vorher weiß, was ihn erwartet, geht nicht nach drei Monaten.

Zahlt der Kandidat etwas an Sie?

Nein. Der Bewerber zahlt Go West nichts für die Vermittlung einer Stelle — bezahlt werden wir vom Arbeitgeber. Für Sie ist das mehr als eine Haltungsfrage: Anwerbung, bei der Pflegekräfte selbst zahlen, ist ein Reputationsrisiko für Ihr Haus.

Aus welchen Ländern kommen die Bewerber?

Marokko, Ägypten, Indien und internationale Fachkräfte am Golf. Bei den Ländern achten wir zusätzlich darauf, aus welchen Staaten aktive Anwerbung im Gesundheitswesen nach den einschlägigen internationalen Vorgaben nicht vertretbar ist — diese Länder bewerben wir nicht, auch wenn es Bewerber gäbe.

Bedarf melden

Sagen Sie uns kurz, wen Sie suchen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie schnell wir helfen können.

Lieber direkt? +49 241 40038850, Mo–Fr 08:00–16:30 Uhr — oder info@gowest-personal.de