Der längste Weg — und der, den wir am besten kennen.
Pflege ist ein reglementierter Beruf. Das heißt: Ohne Anerkennung darf niemand als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten, und zwei verschiedene Behörden entscheiden nacheinander. Sechs bis zwölf Monate Vorlauf sind normal, nicht die Ausnahme. Hier steht, wie es wirklich läuft — einschließlich der Stellen, an denen Zeitpläne regelmäßig kippen.
Bedarf melden → Anerkennung in NRW

Das 4-Stufen-Modell
Der Grundgedanke: Die Person arbeitet vom ersten Tag an bei Ihnen — zunächst als Pflegehilfskraft — und wird währenddessen zur anerkannten Fachkraft. Sie warten nicht zwölf Monate auf jemanden, der irgendwo im Ausland auf einen Bescheid wartet.
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1
Einreise und Start als Pflegehilfskraft
Vollzeit, tariflich oder ortsüblich vergütet. Die Person ist in Ihrem Team, lernt Ihre Abläufe, Ihre Dokumentation und Ihre Bewohner oder Patienten kennen — und ihr Deutsch wächst dort, wo es gebraucht wird.
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2
Anerkennungslehrgang oder Kenntnisprüfung
Der Bescheid der Anerkennungsstelle sagt, was fehlt. Daraus folgt entweder ein Anpassungslehrgang bei einem Bildungsträger oder eine Kenntnisprüfung. Den Platz stimmen wir auf den Bescheid ab — und die Förderung wird vor Beginn beantragt.
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3
Berufserlaubnis — die Urkunde
Mit bestandenem Lehrgang oder bestandener Prüfung und dem Sprachnachweis B2 wird die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung zu führen.
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4
Einsatz als Pflegefachkraft
Ab hier zählt die Person in Ihrem Stellenschlüssel als Fachkraft — und ist jemand, der Ihr Haus bereits seit Monaten kennt.
Anerkennung in NRW — zwei Schritte, zwei Stellen
Das wird fast überall falsch dargestellt, auch von Anbietern. Es sind nicht ein Antrag und eine Behörde, sondern zwei — nacheinander.
| Schritt 1 · Gleichwertigkeit | Schritt 2 · Berufserlaubnis | |
|---|---|---|
| Wer | ZAG-PuG, Bezirksregierung Münster, Dezernat 241 — landesweit zuständig | Bezirksregierung des Arbeitsorts, Dezernat 24 (für Aachen, Bonn, Köln → Köln) |
| Gebühr | bis 277,50 € | 60 € |
| Dauer | Bescheid 2–4 Monate nach Vollständigkeit | nach bestandener Maßnahme |
| Verlangt | Diplom, Fächer- und Stundenübersicht, Lebenslauf, Nachweis, dass in NRW gearbeitet werden soll | B2 Pflege, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung |
| Nicht dorthin schicken | Sprachzertifikat, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Originale | — |
Quellen: ZAG-PuG · Abschlüsse aus Drittstaaten · Anpassungsmaßnahmen · FAQ · geprüft 09/2026 — Gebühren und Fristen vor jedem Antrag an der Quelle prüfen
Die Anerkennungspartnerschaft — der schnellere Weg
Es gibt drei Varianten, nach Deutschland zu kommen. Für die meisten Häuser ist die zweite die richtige, und sie ist noch zu wenig bekannt.
| Variante | Was vor der Einreise vorliegen muss | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Defizitbescheid § 16d Abs. 1 |
Anerkennungsantrag gestellt und Bescheid mit festgestellten Defiziten liegt vor | wenn Zeit da ist und der Lehrgangsplatz genau auf den Bescheid abgestimmt werden soll |
| Anerkennungspartnerschaft § 16d Abs. 3 |
Kein Bescheid nötig. Arbeitsvertrag + schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu betreiben. Die Ausbildung im Heimatland muss mindestens zwei Jahre staatlich anerkannt sein. | Unsere Empfehlung, wenn Sie die Verpflichtung unterschreiben: Sie warten nicht auf den Bescheid, die Person ist früher im Haus |
| Volle Anerkennung § 18a |
deutsche Berufsurkunde liegt vor, B2 nachgewiesen | selten — nur wenn die Anerkennung schon aus dem Ausland heraus abgeschlossen wurde |
Bei allen Varianten gilt: das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a über die ZFE Köln beantragen, Gebühr 411 €.
Quelle: ZFE NRW · ZFE-Portal · geprüft 09/2026
Förderung: Qualifizierungschancengesetz
Ermessensleistung
Kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wer Ihnen eine Förderzusage macht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.
Antrag vor Beginn
Der Antrag muss gestellt und beschieden sein, bevor die Maßnahme startet. Ein Lehrgang, der schon läuft, wird nicht rückwirkend gefördert. Das ist der teuerste Fehler in diesem Bereich.
Was gefördert werden kann
Lehrgangskosten und Teile des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung — Umfang und Höhe hängen von Betriebsgröße und Einzelfall ab.
Amtliche Unterlagen: Infoflyer QCG (BA) · Erhebungsbogen · Beratung und Förderung (ZAG-PuG) · geprüft 09/2026
Was Sie zahlen
Vier Grundsätze, die für jede Branche gelten:
Keine hohe Vorabsumme
Sie zahlen nicht Tausende, bevor jemand da ist.
Planbare Beträge
Sie wissen vor der Unterschrift, was wann fällig wird.
Erfolg zuerst
Der größere Teil wird fällig, wenn jemand tatsächlich bei Ihnen arbeitet.
Sechs Monate Verantwortung
Wir sind nach dem ersten Arbeitstag nicht verschwunden.
Dazu kommen amtliche Gebühren, die nicht bei uns landen: ZFE 411 €, Gleichwertigkeit bis 277,50 €, Berufserlaubnis 60 €, Visum 75 € (Stand 2026). Wer zahlt was, steht im Vertrag — sagen Sie uns Ihren Bedarf.
Was Pflegedienst- und Heimleitungen uns fragen
Wie lange dauert es wirklich, bis wir eine Fachkraft haben?
Bis jemand im Haus arbeitet: je nach Variante und Herkunftsland einige Monate. Bis jemand als Fachkraft zählt: in der Regel sechs bis zwölf Monate nach der Einreise, manchmal länger — weil Gleichwertigkeit, Lehrgang oder Kenntnisprüfung und Berufserlaubnis nacheinander laufen und jede Stelle ihre eigene Bearbeitungszeit hat.
Jede Zahl, die Ihnen jemand fest zusagt, ist erfunden. Behörden entscheiden, und wir können den Weg gut vorbereiten, aber nicht abkürzen.
Was passiert, wenn die Kenntnisprüfung nicht bestanden wird?
Eine Wiederholung ist möglich; die Bedingungen legt die Anerkennungsstelle fest. Wichtiger ist die Vorbeugung: Der häufigste Grund für das Scheitern ist nicht fehlendes Fachwissen, sondern die Sprache — Prüfungssprache ist Deutsch, und zwar Fachdeutsch. Deshalb beginnt die Sprache bei uns vor der Einreise und geht mit einem Pflege-Fachmodul weiter.
Müssen wir Praxisanleitung stellen?
Für einen Anpassungslehrgang braucht es eine geeignete Begleitung im Betrieb. Wie viel und durch wen, hängt vom Bescheid und vom Bildungsträger ab. Klären Sie das, bevor Sie einen Lehrgangsplatz zusagen — nicht erst, wenn die Maßnahme beginnt. Wir bringen Sie mit dem Träger zusammen und sagen Ihnen, was Sie vorhalten müssen.
Wir hatten schon einmal eine Vermittlung, die nach drei Monaten wieder weg war.
Das ist die häufigste Erfahrung, die uns Häuser schildern — und fast nie liegt es an der Fachlichkeit. Es liegt an Wohnung, Behördengängen, Sprache im Alltag und daran, dass nach dem ersten Arbeitstag niemand mehr erreichbar war.
Deshalb sind sechs Monate Begleitung bei uns kein Zusatz, sondern Teil der Leistung. Und deshalb steht auf unseren Bewerberseiten offen, was in Deutschland auf die Menschen zukommt — nachlesbar. Wer vorher weiß, was ihn erwartet, geht nicht nach drei Monaten.
Zahlt der Kandidat etwas an Sie?
Nein. Der Bewerber zahlt Go West nichts für die Vermittlung einer Stelle — bezahlt werden wir vom Arbeitgeber. Für Sie ist das mehr als eine Haltungsfrage: Anwerbung, bei der Pflegekräfte selbst zahlen, ist ein Reputationsrisiko für Ihr Haus.
Aus welchen Ländern kommen die Bewerber?
Marokko, Ägypten, Indien und internationale Fachkräfte am Golf. Bei den Ländern achten wir zusätzlich darauf, aus welchen Staaten aktive Anwerbung im Gesundheitswesen nach den einschlägigen internationalen Vorgaben nicht vertretbar ist — diese Länder bewerben wir nicht, auch wenn es Bewerber gäbe.
Bedarf melden
Sagen Sie uns kurz, wen Sie suchen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie schnell wir helfen können.
